Carport-Baugenehmigung in Hessen
Was im Rheingau wirklich gilt – und der Punkt, den fast alle Ratgeberseiten weglassen.
Die kurze Antwort
In Hessen sind Garagen bis 50 m² Grundfläche nach der Anlage zu § 63 der Hessischen Bauordnung verfahrensfrei. Ein Carport zählt rechtlich als Garage – genauer als offene Kleingarage. Für die allermeisten Einzel- und Doppelcarports heißt das: kein Bauantrag.
Und jetzt der Teil, der über Ärger oder Ruhe entscheidet.
Verfahrensfrei heißt nicht erlaubt
Das ist der Satz, an dem die meisten Ratgeberseiten vorbeischreiben. „Verfahrensfrei" bedeutet nur: Sie müssen kein Genehmigungsverfahren durchlaufen. Es bedeutet nicht, dass Sie bauen dürfen, was Sie möchten.
Alle inhaltlichen Vorschriften gelten unverändert weiter: Bebauungsplan, Baugrenzen, überbaubare Grundstücksfläche, Abstandsflächen. Die amtlichen Handlungsempfehlungen des hessischen Wirtschaftsministeriums stellen ausdrücklich klar, dass die Bauaufsicht auch gegen verfahrensfreie, aber inhaltlich rechtswidrige Bauten einschreiten muss.
Im Klartext: Ein Carport ohne Bauantrag kann trotzdem zurückgebaut werden müssen. Nicht weil der Antrag fehlt, sondern weil er an einer Stelle steht, an der nicht gebaut werden darf. In der Praxis scheitert es fast immer am Bebauungsplan – und fast nie an der Größe.
Ein Carport ist rechtlich eine Garage
Das klingt nach Wortklauberei, hat aber Folgen. Weil ein Carport als offene Kleingarage eingeordnet wird, gelten für ihn die Garagenregeln – und er gilt als Gebäude, nicht als Gartenmöbel. Deshalb greifen Abstandsflächen, deshalb zählt die Grundfläche, und deshalb bringt es nichts, ein Carport als „nur ein Dach auf Stützen" zu betrachten.
Der Irrtum mit der Flächenaddition
Auf vielen Anbieterseiten steht sinngemäß: Die 50 m² gelten für alle Garagen auf dem Grundstück zusammen – wer schon eine 30-m²-Garage hat, dürfe nur noch 20 m² dazubauen.
Die amtliche Fassung sagt etwas anderes. Mehrere selbständige verfahrensfreie Gebäude auf einem Grundstück bleiben verfahrensfrei – auch wenn sie aneinandergebaut sind. Zusammengerechnet werden die Flächen erst dann, wenn die Gebäude durch gemeinsame Bauteile ihre Selbständigkeit verlieren, etwa durch eine gemeinsame Bodenplatte oder ein durchgehendes gemeinsames Dach.
Für Sie kann das den Unterschied ausmachen zwischen „geht nicht" und „geht doch" – es kommt darauf an, wie konstruiert wird. Genau solche Fragen klären wir vor der Planung, nicht danach.
Direkt an die Grundstücksgrenze
Garagen und Carports sind in der Abstandsfläche privilegiert – sie dürfen unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar an die Grenze gebaut werden, wo ein normales Gebäude Abstand halten müsste. Die maßgeblichen Grenzwerte für Wandhöhe und Länge stehen in § 6 der Hessischen Bauordnung.
Ein Detail, das gern übersehen wird: Ein Dachüberstand von mehr als 1,50 m wird abstandsflächenrechtlich eigenständig bewertet. Wer den Überstand großzügig plant, um trockener ein- und auszusteigen, kann damit ungewollt in eine andere Bewertung rutschen.
Was ich beim Aufmaß für Sie mache
Beim kostenlosen Aufmaß vor Ort schaue ich mir Ihr Grundstück an und sage Ihnen, was in Ihrem konkreten Fall zu klären ist: ob ein Bebauungsplan existiert und was er zulässt, wie die Abstandsflächen liegen, und ob die geplante Größe im verfahrensfreien Rahmen bleibt.
Wo Unterlagen nötig sind, stelle ich die bautechnischen Angaben zusammen. Die verbindliche Auskunft kommt immer vom zuständigen Bauamt – das ist für Eltville und den Rheingau die Untere Bauaufsichtsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises. Wer Ihnen am Telefon ohne Blick auf Ihr Grundstück verspricht, dass „das schon geht", sollte Sie stutzig machen.
Die drei Fehler, die mir am häufigsten begegnen
- ▹Zu groß geplant. Der häufigste Planungsfehler überhaupt. Wer über die 50 m² geht, verlässt die Verfahrensfreiheit – oft für ein paar Quadratmeter, die nie gebraucht werden.
- ▹Erst gebaut, dann gefragt. Ein Rückbau ist teurer als jede vorherige Klärung – und im Streit mit dem Nachbarn hilft ein guter Zimmerer nicht mehr weiter.
- ▹Konstruktiver Holzschutz vergessen. Kein Genehmigungsthema, aber der Grund, warum die meisten Carports vorzeitig kaputtgehen. Dazu unten mehr.
Häufige Fragen
Unsicher, ob es bei Ihnen geht?
Das kostenlose Aufmaß vor Ort klärt genau das – unverbindlich, und bevor Sie sich auf irgendetwas festlegen.
Oder direkt anrufen: 06123 79 57 991
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Stand: August 2026. Diese Seite gibt den Stand nach der Hessischen Bauordnung wieder, wie er mir aus der Praxis bekannt ist. Sie ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft des Bauamts.